AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich und zulässig davon abgewichen wird. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. (3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(3) An von uns erstellten Entwürfen, Schaltplänen, Zeichnungen und Kalkulationen behalten wir uns das Urheber- und Eigentumsrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung in Textform weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Liefer- und Ausführungsfristen, Transport und Mitwirkung
(1) Vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Hindernisse (z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, unverschuldete Lieferengpässe von Herstellern). Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B) erfolgt der Versand und Transport auf Gefahr des Auftraggebers. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
(3) Die Ausführung von Bau- und Montageleistungen setzt voraus, dass die Baustelle mit entsprechenden Fahrzeugen ungehindert befahrbar ist, Baufreiheit herrscht und die technischen sowie baulichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Montage (z. B. betriebsbereiter Stromanschluss, mangelfreie Altinstallationen) gegeben sind.
4. Gewährleistung und Mängelanzeige
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (BGB). Soweit im B2B-Bereich die VOB/B wirksam einbezogen wurde, gelten deren Gewährleistungsfristen.
(2) Unternehmer (B2B) haben gelieferte Ware oder erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Abnahme zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung/Abnahme in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Für Verbraucher (B2C) gilt diese Rügepflicht nicht.
5. Material und Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
(2) Soweit gelieferte Gegenstände durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder Grundstücks des Auftraggebers werden (§§ 946 ff. BGB), tritt der Auftraggeber schon jetzt etwaige zukünftige Ansprüche auf Vergütung oder Entschädigung, die ihm im Zusammenhang mit dem Einbau gegen Dritte zustehen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns ab.
(3) Gegenüber Unternehmern (B2B) bleibt das Eigentum bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt und tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.
6. Zahlung, Verzug und Gerichtsstand
(1) Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).
(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Mängelansprüche des Auftraggebers, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unseres Unternehmens. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
7. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.